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hilfreiche Tip´s
Tierhalter-Haftpflicht
Eine Versicherung, die sich auszahlt
Es lässt sich nie mit Sicherheit vermeiden, dass ein Hund Schaden verursacht. Dies kann nicht nur durch Beißereien geschehen. Wenn das Tier sich losreißt, auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht, ist der Ernstfall schon da!
Der Halter haftet
Nach §833 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftet der Halter eines nicht beruflich genutzten Tieres - unabhängig von der Frage, ob ihn ein Verschulden trifft - für die materiellen Schäden, die durch das Tier angerichtet werden. Handelt es sich um ein gewerblich genutztes Haustier, haftet der Besitzer zwar nur bei Verschulden, muss aber beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Hinzu kommt bei schuldhaftem Handeln – also bei Fahrlässigkeit, sprich Außerachtlassen der nötigen Sorgfalt – noch der Schmerzensgeldanspruch des Geschädigten, also der finanzielle Ausgleich für eventuell erlittene Verletzungen.
Schützen Sie sich!
Die finanziellen Folgen eines solchen Haftungsfalles können ruinös sein. Jeder Hundebesitzer sollte deshalb eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für sein Tier abschließen, die für den Fall, dass Sie zur Zahlung verpflichtet sind, die erhobenen Ansprüche ausgleicht und anderenfalls die Prozessführung und die Prozesskosten übernimmt. Zu beachten ist, dass die normale Privathaftpflichtversicherung den eigenen Hund NICHT umfasst! Nur allzu oft hört man das Argument "Mein Hund ist doch so klein und lieb, der beisst niemanden!". Dies mag stimmen. Doch vergisst jeder Hund einmal im Spiel die Vorsicht, rennt auf die Straße und kann dort einen Unfall mit Schäden für einige zehntausend Mark verursachen. In solch einem Fall ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung der einzige Schutz vor immensen selbst zu zahlenden Summen.
Artikel von RA Dietrich Rössel, Frankfurt/Main